Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1.) Der Auftraggeber erklärt Eigentümer / Halter des Tieres zu sein, oder über die nachweisbare Vertretungsvollmacht des Tiereigentümers zu verfügen, und daher handlungsbevollmächtigt zu sein.

§2.) Für jeden Betreuungsauftrag gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig und bedürfen der Schriftform.

§3.) Das zur Betreuung übernommene Tier ist nachweislich: a) gegen Tollwut, Staupe etc. geimpft, (EU‐Impfpass ist vorzuweisen) b) im eigenen Interesse mit einen aktiven Zeckenschutz (z.B.: Spot on) versehen c) kein Flohbeutel und wurde erst kürzlich entwurmt (andernfalls führt Mobiler-Tier-Sitter diese Behandlungen durch und verrechnet sie weiter) und d) gechippt/registriert.

§4.) Tiere mit ansteckendem Krankheitssymptomen können auf Rücksicht auf die anderen Betreuungstiere nicht beaufsichtigt werden. Hat das Tier ein körperliches Gebrechen, welches keine gesundheitliche Gefahr für dieses darstellt, ist eine Betreuung möglich. Ausnahme: Das Tier ist den Strapazen nicht gewachsen.

§5.) Der Auftraggeber hat das zur Betreuung übergebene Tier durch eine Haftpflichtversicherung abgesichert (Versicherungspolizze ist in Kopie beizustellen).

§6.) Der Auftraggeber hat Mobiler-Tier-Sitter über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (Läufigkeit, Krankheiten, Verhaltensauffälligkeit, extremer Jagdinstinkt, Futterunverträglichkeit usw.) sonst haftet dieser für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die sein Tier während der Obhut durch Mobiler-Tier-Sitter verursacht, wenn er der vollständigen Aufklärungsplicht nicht nachgekommen ist.

§7.) Gibt der Auftraggeber Mobiler-Tier-Sitter die Zustimmung sein Tier (Hund) auch ohne Leine und Maulkorb zu führen, so erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Risiko seitens des Halters.

§8.) Mobiler-Tier-Sitter übernimmt keine Haftung: a) für Schäden und gesundheitliche Folgen, die wegen unvollständiger Information durch den Auftraggeber entstanden sind. b) für Verletzungen, die beim normalen Spielen, Toben nicht auszuschließen sind.

§9.) Der Auftraggeber hat Mobiler-Tier-Sitter im Notfall (=akute und unmittelbare Gefahr für das anvertraute Tier), die Wahl eines Tierarztes und die sofort notwendigen Behandlungen und Therapien des Tieres zu überlassen, und anfallende Kosten zu ersetzen (Kostennachweis wird durch die Tierarztrechnung seitens Mobiler-Tier-Sitter erbracht)

§10.) Bevor Mobiler-Tier-Sitter die Betreuung eines Tieres übernimmt, ist ein "Schnuppertermin" obligatorisch. Die Schnupperstunde ist kostenlos. Absagen des Auftraggebers müssen mindestens 24h im Vorhinein erfolgen, andernfalls werden € 20,00 an Aufwandsentschädigung verrechnet.

§11) Bei erstmaliger Betreuung eines Tieres, unabhängig ob Tages‐ oder Urlaubsbetreuung, wird zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Inhaltlich setzt sich der Vertrag aus den persönlichen Daten des Halters, des Tieres, Pflichten des Auftraggebers und Nehmers, Eigenheiten des Tieres, zeitliche Dauer der Betreuung und die Höhe des Betreuungsentgelt zusammen.

§12.) Eine Absage eines Tagesbetreuungstermins von Seiten des Auftraggebers ist nur bis 24h vor dem Betreuungstermin kostenlos. Eine zeitlich kürzere Absage wird in Höhe von 50% des vollen Betreuungstages verrechnet. Muss der Auftragnehmer den Termin absagen, so erhält der Auftraggeber seinerseits eine 50%ige Gutschrift in Höhe eines (1) ganzen Betreuungstages.

§13.) Die Kosten der Tages wie auch der Urlaubsbetreuung entnehmen Sie der Preisliste. Sondervereinbarungen nach Absprache.

§14.) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer (Mobiler-Tier-Sitter) das Futter für die Tagesbetreuung bzw. für die vereinbarte Dauer der Urlaubsbetreuung bei.

§15.) Das vereinbarte Betreuungsentgelt ist mind. 5 Tage vor Beginn zu überweisen.

§16.) Sollte seitens des Auftraggebers die Betreuung des Tieres storniert werden, so gelten folgende Stornogebühren: a) bis 8 Tage vor Beginn der Betreuung 80% der Gesamtkosten b) bis 14 Tage vor Beginn der Betreuung 50% der Gesamtkosten

§17.) Tagesbetreuungszeiten zwischen 07.00 und 19.00. Übernachtungszeiten:  zwischen 19:00 des Vortages bis 07:00 des nachfolgenden Tages.

§18.) Die Dauer des Aufenthaltes wird im Urlaubsbetreuungsvertrag niedergeschrieben. Bei verfrühter Abholung des Tieres oder Abbruch der Betreuung werden die restlichen Tage abzüglich der Fahrpauschale (siehe Preisliste) in Rechnung gestellt.

§19.) Falls bei Mobiler-Tier-Sitter das anvertraute Tier, nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, behält sich Mobiler-Tier-Sitter vor, nach drei Tagen das Tier beim nächsten bzw. zuständigen Tierschutzhaus abzugeben.

§20.) Wird Mobiler-Tier-Sitter für die Übernahme des zu betreuenden Tieres ein Schlüssel zu der Wohnung des Auftraggeber ausgehändigt, übernimmt Mobiler-Tier-Sitter keine Haftung für Schäden in der Wohnung oder abhanden gekommene Gegenstände aus der Wohnung.

§21.) Firmenname: Mobiler-Tier-Sitter Gewerbeausübender: Michaela Matzner, Firmenanschrift: Gallizien 4/6, 9132 Gallizien, Gerichtsstand Kärnten, Sprache deutsch